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Röm. kath. Kirchgemeinde Wangen bei Olten

Kirchgemeinde

Die Kirchgemeinde ist eine Gemeinde im Sinne der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes. Sie umfasst alle Angehörigen der römisch-katholischen Konfession, die im Gemeindegebiet von Wangen wohnen.

Kirchenmitgliedschaft
In der heutigen Zeit der Individualisierung und oft fehlender sozialer Kontakte ist es wichtig, sich mit anderen Menschen zu treffen, sich auszutauschen und gemeinsam etwas zu unternehmen. Der Kirchgemeinde St. Gallus ist es ein Anliegen, dass ich ernst genommen und so akzeptiert werde wie ich bin. Zudem sind meine Meinung und mein Beitrag gefragt. Ich bin willkommen!

Weitere Informationen zur Kirchenmitgliedschaft bitte hier anklicken:
pdfKirchenmitgliedschaft_21.07.19.pdf (hier anklicken)

Aktuelle Zahlen zu den Konfessionen
Aktuelle Zahlen von Wangen zu den Konfessionen (per 31.12.2020)
Einwohnerzahl 5'255, Evangelisch-Reformiert 992, Römisch-Katholisch 1'709, Christkatholisch 30, andere/konfessionslos 2'524.

Organe und Beamte der Kirchgemeinde
Die Gesamtheit der Stimmberechtigten bilden das Organ der Kirchgemeinde, die Kirchgemeindeversammlung. Der Kirchgemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ, vertritt die Kirchgemeinde nach aussen und wird vom Volk gewählt. Der Pfarrer/Gemeindeleiter gehört ihm als beratendes Mitglied an.
Als Beamte sind vom Volk zu wählen:
- Pfarrer/Gemeindeleiter
- Kirchgemeindepräsident/in
- Vizepräsident/in
Folgende Beamte werden vom Kirchgemeinderat gewählt:
- Aktuar/in
- Verwalter/in
Über die Verwaltung der Finanzen wird jeweils anlässlich der Rechnungsgemeindeversammlung Rechenschaft abgelegt. Die Budgetgemeindeversammlung beschliesst alljährlich über die finanziellen Vorhaben und bestimmt den Steuersatz. Ein grosses Anliegen des Gesamtkirchgemeinderates ist die Erhaltung einer friedlichen Gemeinschaft und eine harmonische, christliche Einstellung und Haltung gegenüber den andersgläubigen Mitbewohnern von Wangen.

Aufgaben
Der Kirchgemeinde obliegt die Regelung und Erfüllung der weltlichen Bedürfnisse in der Pfarrei. Darunter fallen insbesondere:
- Die Verwaltung der Güter und Fonds und die Bereitstellung der finanziellen Mittel, die zur Erreichung dieses Zweckes nötig sind.
- Ferner wählt sie den Pfarrer/Gemeindeleiter, die Beamten und Angestellten nach Vorschrift des Gemeindegesetzes und der Gemeindeordnung.

Die Kirchgemeinde ist Eigentümerin der folgenden Liegenschaften und Grundstücke:
- Kirche
- Pfarrhaus
- Ey 47 (Wohn- und Geschäftshaus)
- Begegnungsplatz hinter dem „Marienheim“, Park in der Ey.

Kirche und Pfarrhaus sind markante Gebäulichkeiten, die das Dorfbild entscheidend mitprägen.

Zur Unterstützung des Pfarrers/Gemeindeleiters im Sinne einer harmonischen Gemeinschaft hat der Kirchgemeinderat Ressorts gebildet. Im Besonderen und losgelöst von den "staatspolitischen" Aufgaben widmet er sich noch folgenden Themen:
Jugendarbeit, Pfarreianlässe, personelle Betreuung, Presse, Information, ökumenische Zusammenarbeit und Erwachsenenbildung.

Finanzen
Die Finanzen werden für folgende Aufgaben eingesetzt:
- Besoldung der Voll- und Teilzeitangestellten
- Liegenschaftsunterhalt (Kirche, Pfarrhaus, Pfarreiheim)
- Verwaltungskosten allgemein
- Katechese, Religionsunterricht
- Jugendarbeit
- Kirchenmusik
- Angebote für Kinder, Erwachsene und Senioren